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  • 01.02.2007 | Jahresbescheinigungen

    So prüfen Sie Jahresbescheinigungen auf Fehlerquellen: Checkliste im Online-Service

    Seit Anfang Januar versenden inländische Banken und Fondsgesellschaften bereits zum dritten Mal in Folge an ihre Kunden eine Jahresbescheinigung (§ 24c EStG). Darin sind alle Geldgeschäfte des Jahres 2006 zu sämtlichen Konten und Depots aufgelistet. Das amtliche, für 2006 neu kreierte Formular der Jahresbescheinigung wurde zwar um Hinweise auf mögliche Fehlerquellen erweitert. Die Hinweise betreffen aber noch immer nur einen geringen Teil der möglicherweise falsch ausgewiesenen Daten. Anleger laufen daher weiter Gefahr, überhöhte Angaben oder unberechtigt ausgewiesene Zahlen in die Steuererklärung zu übernehmen und zu hohe Steuern zahlen zu müssen. Eine genaue Überprüfung ist daher angezeigt. Wir liefern Ihnen im Online-Service für Zahnärzte unter www.iww-onlineservice.de eine umfangreiche Checkliste mit den häufigsten Fehlern, sortiert nach Stichworten von A bis Z. Geben Sie einfach auf der angegebenen Internetseite rechts oben die Abruf-Nr. 063695 ein.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 12 | ID 95212