01.04.1999 · Fachbeitrag · Kapitalanlage
„Handelsblatt“ ist absetzbar
| Wenn Sie das „Handelsblatt“ lesen, um sich Informationen für den Aufbau eines umfangreichen Depots zu verschaffen, um die Unternehmensnachrichten für Ihre Anlageentscheidung auszuwerten und um allgemeine Wirtschaftsinformationen für Ihre Investitionsentscheidungen zu erhalten, dann können Sie die Abonnementkosten als Werbungskosten bei Ihren Einnahmen aus Kapitalvermögen absetzen. Das hat jetzt das Niedersächsische Finanzgericht entschieden (Urteil vom 9.12.1998, IX 606/97). |
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