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  • 01.07.1998 · Fachbeitrag · Kapitalanlagen

    Streit mit der Bank: Schalten Sie den Ombudsmann ein

    | Wer Streit mit seiner Bank hat, sollte nicht gleich zum Anwalt laufen. Was viele nicht wissen: Für private Kunden gibt es eine Schlichtungsstelle, den sogenannten Bankenombudsmann. Bei einem Streitwert bis zu 10.000 DM ist der Schlichtungsspruch des Ombudsmanns für die Bank verbindlich, der Bankkunde hingegen muß sich an den Schlichtungsspruch nicht halten. Das heißt, er kann immer noch eine Gerichtsentscheidung herbeiführen. Ausgenommen sind übrigens Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken. Nähere Auskünfte erhalten Sie über den Bundesverband Deutscher Banken, Kattenburg 1, 50667 Köln. |