01.12.1999 · Fachbeitrag · Kinderbetreuung
Ausbildungsfreibetrag plus Kinderzulage für auswärts studierendes Kind?
| Eine Leserin aus Frankfurt fragt, ob sie für ihren 20 Jahre alten Sohn, der in Freiburg studiert und wohnt, sowohl den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 4.200 DM als auch die Kinderzulage für ihr Eigenheim in Frankfurt bekommen kann. Das Finanzamt will nur den Ausbildungsfreibetrag gewähren. |
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