08.11.2010 | Kindergeld
Kindergeldbezug verlängert sich um die Dauer des Zivil- bzw. Wehrdienstes
Ein Kind, das sich in der Berufsausbildung befindet und Zivildienst geleistet hat, wird beim Kindergeld über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt. Der Verlängerungszeitraum entspricht auch dann der kompletten Dienstzeit, wenn der Dienst nicht am Monatsersten begann und daher im ersten Monat des Zivildienstes noch Kindergeld bezogen wurde. Gleiches gilt für den Wehrdienst.
Mit diesen Entscheidungen widerspricht der Bundesfinanzhof der Finanzverwaltung, weil der Gesetzeswortlaut nicht zulasten der Eltern eingeschränkt werden dürfe. Dem Gesetz lasse sich weder eine Beschränkung dieser Verlängerung noch ein Verbot der Doppelberücksichtigung entnehmen (Urteile vom 20.5.2010, Az: III R 4/10, Abruf-Nr: 101870; und vom 27.8.2008, Az: III R 88/07, Abruf-Nr: 091154).