01.05.1998 · Fachbeitrag · Konkurrenzschutzklauseln
Zu weit gefaßter Schutz ist „null und nichtig“
| Konkurrenzschutzklauseln unter Zahnärzten sind ebenso üblich wie umstritten. Gerade in letzter Zeit sind sie aufgrund der Zulassungsbeschränkungen des Gesundheitsstrukturgesetzes und neuerer Gerichtsentscheidungen wieder ins Gerede gekommen. |
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