· Fachbeitrag · Praxisverkauf
Wichtige Regelungen im Überblick, Teil II: Personal, Haftung, Konkurrenzschutz, Schiedsklausel etc.
von Dr. Stefan Stelzl, Stuttgart, www.stelzl-medizinrecht.de
| Im ersten Teil in der August-Ausgabe des „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ - ZWD - hatte ich mich mit der Ermittlung des Kaufpreises, den Modalitäten der Praxisübergabe und der Übergabe der Patientenkartei befasst. In diesem Beitrag werden nun weitere wichtige Punkte beim Kauf bzw. Verkauf einer Zahnarztpraxis besprochen. |
Übernahme von Personal
Wer eine Praxis erwirbt, muss kraft Gesetzes die in der Praxis beschäftigten zahnärztlichen und nichtzahnärztlichen Mitarbeiter zu unveränderten Konditionen übernehmen (§ 613a BGB). Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den bisherigen Praxisinhaber oder durch den Erwerber wegen der Praxisübergabe ist unwirksam. Dies gilt unabhängig von der Größe der Praxis.
PRAXISHINWEIS | Der Praxiserwerber muss sich vor dem Vertragsschluss die aktuellen Arbeitsverträge zeigen lassen, aus denen sich die Konditionen der Beschäftigung, einschließlich eventueller Zusagen für Altersversorgung, Sonderzahlungen etc., ergeben. Sollten keine aktuellen Arbeitsverträge vorhanden sein, muss der Abgeber den Inhalt der bestehenden Arbeitsverträge schriftlich bestätigen. |
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