01.11.2002 · Fachbeitrag · Kooperationen
BGH: „Nullbeteiligungen“ sind für eine Probezeit zulässig
| Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist es zulässig, dass ein in eine Gemeinschaftspraxis neu eintretender Partner übergangsweise nicht am Gesellschaftsvermögen und - abgesehen von einem monatlichen Fixum - auch nicht am Gewinn und Verlust beteiligt wird und im Ausscheidensfall verpflichtet ist, auf seine Vertragszahnarztzulassung zu verzichten (zum letzten Aspekt siehe ausführlicher Seite 19 dieser Ausgabe). |
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