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  • 06.02.2009 | Krankenversicherung

    Wieder Krankengeld für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige geplant

    Seit dem 1. Januar 2009 erhalten freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige und Freiberufler kein Krankengeld mehr. Das soll sich nun wieder ändern. Zurzeit gibt es jedoch nur folgende Möglichkeiten, diese Versorgungslücke zu schließen: 1. Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung; 2. Verbleib in der GKV und zusätzlicher Abschluss einer privaten Krankentagegeldversicherung; 3. Abschluss eines Wahltarifs in der GKV. Die nun angestrebte Neuregelung sieht ein „gesetzliches“ Krankengeld ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit vor. Im entsprechenden Referentenentwurf wird empfohlen, das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2009 zu ändern. Praxistipp: Prüfen Sie, ob Ihre Krankenkasse eine Zusatzversicherung oder einen Wahltarif unter entsprechendem Vorbehalt anbietet.  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2009 | Seite 10 | ID 124414