01.12.2002 · Fachbeitrag · Labor
Nichtigkeit einer Skontoabzugsvereinbarung zwischen Zahntechniker und Zahnarzt
| Eine Vereinbarung, in der sich der Inhaber eines Dentallabors gegenüber einem Zahnarzt verpflichtet hat, von allen Nettoumsätzen 7 Prozent in bar zurückzugewähren, ist sittenwidrig, wenn diese Verfahrensweise es dem Zahnarzt ermöglicht, gegenüber den Patienten bzw. Kassen im Ergebnis höhere Laborkosten abzurechnen, als tatsächlich angefallen sind. Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht Köln in seinem Beschluss vom 3. Juni 2002 (Az: 11 W 13/02; Abruf-Nr. 021689). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig