01.03.1998 · Fachbeitrag · Laborleistungen
Ein Preisvergleich lohnt sich auch für den Zahnarzt
| Mit der Veröffentlichung der Festzuschüsse beim Zahnersatz im Bundesanzeiger am 3. Januar 1998 traten im Bereich des Zahnersatzes weitreichende gesetzliche Änderungen in Kraft. Eine wesentliche Änderung betraf das sogenannte BEL (bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen), das mit der Änderung des § 88 SGB V für den Bereich des Zahnersatzes nicht mehr gilt. Es häufen sich nun Fragen im Zusammenhang mit der Abrechnung der zahntechnischen Leistungen, die wir nachfolgend beantworten. |
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