10.02.2010 | Laborleistungen
Krankenkasse empfiehlt dem Patienten ein billiges Labor - darf sie das?
Preisdiskussionen in der Zahnarztpraxis werden nicht zuletzt auch dadurch befeuert, dass Krankenkassen aktiv an den Patienten herantreten und ihm besonders „preisgünstige“ Labore empfehlen. Für die Praxis stellt sich die Frage, ob ein solches Verhalten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zulässig ist.
Krankenkasse darf informieren
Nach § 88 Abs. 2 Satz 3 SGB V gilt in der Tat: „Die Krankenkassen können die Versicherten sowie die Zahnärzte über preisgünstige Versorgungsmöglichkeiten informieren. „Auch zivilrechtlich ist bereits mehrfach entschieden worden, dass sowohl die Werbung einer Krankenkasse für ein bestimmtes zahntechnisches Labor wie auch die Empfehlung der GKV für „preisgünstige“ Laboratorien zulässig ist.
Das sollte der Zahnarzt beachten
Für den Zahnarzt gilt zunächst, dass weder eine Krankenkasse noch ein Patient den Zahnarzt zwingen kann, mit einem bestimmten Labor zusammenzuarbeiten. Insbesondere bei hochwertigen, aufwändigen Arbeiten ist eine enge Zusammenarbeit mit einem vertrauten Labor unabdingbar. Selbst bei kleineren bzw. einfachen Arbeiten ist es fraglich, ob sich der Wechsel zu einem fremden Labor lohnt. Wenn schon bei einer kleinen Brücke umfangreiche Einschleifmaßnahmen oder Farbkorrekturen notwendig werden, sind dies Arbeiten, die mit der Vergütung bereits abgegolten sind. Den zusätzlichen Kostenaufwand muss die Praxis tragen.
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