01.04.2001 · Fachbeitrag · Leserforum
Praxis auf eigenem Grundstück - wie ist der Veräußerungsgewinn zu besteuern?
| Ein Leser fragt: „Ich habe 1950/51 ein vierstöckiges Haus gebaut und mir damals im Erdgeschoss meine 40 m2 große Praxis eingerichtet. Da der Praxisteil weniger als 20 Prozent der gesamten Nutz- und Wohnfläche ausmachte, wurde er nicht als Betriebsvermögen gerechnet. Die Praxisräume wurden jedoch allmählich zu klein, so dass ich sie 1968/69 um 50 m2 erweiterte. Was muss ich jetzt bei der beabsichtigten Vermietung meiner Praxis an einen familienfremden Nachfolger, der auch das übrige Betriebsvermögen übernimmt, versteuern?“ |
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