01.07.2001 · Fachbeitrag · Leserforum
Urlaubsanspruch bei einer stundenweise beschäftigten Mitarbeiterin
| Ein Leser fragt: „In meiner Zahnarztpraxis beschäftige ich stundenweise an zwei Tagen in der Woche eine Reinigungskraft. Nun möchte sie drei Wochen Urlaub nehmen. Wie berechnet sich ihr Urlaubsanspruch?“ |
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