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  • 01.10.2000 · Fachbeitrag · Leserforum

    Wenn der Zahnarzt tierärztlich tätig wird: Einnahmen sind umsatzsteuerpflichtig!

    | Ein Leser schreibt: „Als Zahnarzt bin ich - rein zahnärztlich - auch in einer Tierklinik tätig. Die hier erzielten Einnahmen sollen umsatzsteuerpflichtig sein, wie es sonst bei Tierärzten der Fall ist, obwohl ich als Zahnarzt nicht umsatzsteuerpflichtig bin. Ist das richtig und nach welchen Kriterien richtet sich die Versteuerung dieser Einnahmen?“ |