01.10.2000 · Fachbeitrag · Leserforum
Wenn der Zahnarzt tierärztlich tätig wird: Einnahmen sind umsatzsteuerpflichtig!
| Ein Leser schreibt: „Als Zahnarzt bin ich - rein zahnärztlich - auch in einer Tierklinik tätig. Die hier erzielten Einnahmen sollen umsatzsteuerpflichtig sein, wie es sonst bei Tierärzten der Fall ist, obwohl ich als Zahnarzt nicht umsatzsteuerpflichtig bin. Ist das richtig und nach welchen Kriterien richtet sich die Versteuerung dieser Einnahmen?“ |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig