01.03.2006 | Leserforum
Wirtschaftlichkeitsprüfung trotz Genehmigung der HKP‘s?
Frage: „Wir erhielten wegen Überschreitung der Fallzahl gegenüber einer Vergleichsgruppe eine Einladung zu einer Wirtschaftlichkeitsprüfung für durchgeführte systematische Parodontalbehandlungen im Jahr 2003. Ist eine Wirtschaftlichkeitsprüfung im Bereich der systematischen Parodontalbehandlungen zulässig, da alle Pläne von den Krankenkassen genehmigt wurden bzw. circa 50 Prozent der genehmigten Pläne vor Genehmigung begutachtet wurden?“
Dazu die Antwort von Rechtsanwältin Sylvia Köchling,
Sozietät Dr. Rehborn, Dortmund:
Die Einleitung eines Wirtschaftlichkeitsprüfverfahrens wegen Überschreitung der Par-Fallzahl ist zwar eher unüblich, aber – wie die Leseranfrage zeigt – doch denkbar.
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