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  • 01.08.2007 | Liquidität

    Liquidität durch Verwertung von Lebensversicherungen

    von Rechtsanwalt Michael Kersting, Nürnberg

    Nahezu jede zweite Lebensversicherung in Deutschland wird vorzeitig gekündigt, da die Versicherungsnehmer kurzfristige Liquidität benötigen. Allerdings ist eine solche Kündigung meist mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden. Die ersten Jahresprämien werden nämlich in der Regel mit den Provisionen verrechnet, zudem werden Verwaltungs- und/oder sonstige Nebenkosten abgezogen. Kündigt der Kunde in den ersten zwölf Jahren der Laufzeit, vermindert sich sein Guthaben darüber hinaus um die jeweils geltende Kapitalertragssteuer. Eine Kündigung führt schließlich auch zum Verlust des Versicherungsschutzes.  

     

    Wegen dieser Nachteile hat in den letzten Jahren als Alternative zur Kündigung der Verkauf von Lebensversicherungen immer mehr an Bedeutung gewonnen. Durch diesen Zweitmarkt ist für die Versicherungsnehmer eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen worden, eigentlich langfristig gebundenes Kapital kurzfristig ohne große Verluste zu liquidieren. Dieser Beitrag erläutert Ihnen Wesen, Ablauf und Folgen dieser Verwertungsmethode und zeigt weitere Alternativen auf.  

    Reicht Beitragsfreistellung oder Laufzeitverkürzung aus?

    Ist der Liquiditätsengpass vorübergehend und soll die Versicherung unbedingt bestehen bleiben, können je nach Größe der „Liquiditätslücke“ und der Restlaufzeit der Versicherung zunächst eine Beitragsfreistellung oder eine Laufzeitverkürzung in Betracht gezogen werden.  

     

    Bei einer Beitragsfreistellung entfällt die laufende Zahlung von Prämien durch den Versicherungsnehmer. Eine vorzeitige Auszahlung der Police und damit ein Liquiditätszufluss beim Zahnarzt bedeutet dies jedoch nicht. Die Liquidität wird lediglich durch die Befreiung von der monatlichen Prämienzahlung verbessert.