01.10.1998 · Fachbeitrag · Miete
Nebenabgaben bei Mietverträgen zwischen Angehörigen
| Einem Mietvertrag zwischen Angehörigen ist nicht allein deshalb die steuerliche Anerkennung zu versagen, weil keine Vereinbarung hinsichtlich der Nebenabgaben (zum Beispiel Strom, Heizung, Müllabfuhr) getroffen oder die Vereinbarung nicht vertragsgemäß durchgeführt worden ist. Ob der Mietvertrag anzuerkennen ist, kann - so der Bundesfinanzhof - nur im Rahmen einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden (Urteil vom 17.2.1998, Az: IX R 30/96). (Abruf-Nr. 98404) |
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