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  • 01.09.2000 · Fachbeitrag · OLG Zweibrücken

    Nervenschädigung durch Lokalanästhesie: Wo sind die Grenzen der (zahn)ärztlichen Aufklärungspflicht?

    | Grundsätzlich gehört es zum Wesen einer Lokalanästhesie, möglichst nahe am Nervenstamm zu injizieren. Aber auch von einem erfahrenen und sorgfältig arbeitenden Zahnarzt kann eine Nervenschädigung dabei nicht zuverlässig vermieden werden. Die Leitungsanästhesie für den Nervus lingualis, die nach wie vor im Bereich der Unterkieferzahnbehandlung als die schonendste Methode der Schmerzbehandlung gilt, enthält ein zwar geringes, aber bekanntes und durch Sicherheitsvorkehrungen nicht vollständig beherrschbares Risiko für diesen Nerv. |