· Fachbeitrag · Anästhesie
Zahnbehandlung in ambulanter Vollnarkose
von Anja Mehling, RAin und FAin für MedR, Hamburg
| Die Behandlung in Lokalanästhesie entspricht dem zahnmedizinischen Praxisalltag und Standard. Zahnärztliche Therapien, die in Allgemeinanästhesie (Vollnarkose) durchgeführt werden, sind daneben Bestandteil des Leistungsangebots vieler Zahnärzte. Die Anwendung nimmt vor allem bei Kindern auch aufgrund der gestiegenen Nachfrage der Eltern zu. Wenngleich Allgemeinanästhesien überwiegend komplikationslos verlaufen, sind lebensbedrohliche Verläufe nicht ausgeschlossen bzw. immanent. Kommt es im Zusammenhang mit einer zahnärztlichen Behandlung zum Todesfall, stellt sich die Frage nach einer entsprechenden Verantwortung der beteiligten Zahnärzte und Anästhesisten. |
Strafrechtliche Urteile aus jüngster Zeit
Strafrechtlich fokussierten sich kürzlich ergangene Entscheidungen auf den Anästhesisten:
- Ende des letzten Jahres verurteilte das Landgericht (LG) Frankfurt einen Anästhesisten u. a. wegen Totschlags als Folge massiver Versäumnisse ‒ er hatte ein verunreinigtes Narkosemittel gespritzt ‒ zu einer langjährigen Freiheitsstrafe. Ein vierjähriges Kind starb nach von ihm injizierten Narkosemitteln in der Zahnarztpraxis [1]. Über den Fall wurde auch in der Publikumspresse ausführlich berichtet.
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