01.06.2000 · Fachbeitrag · Praxisaufgabe
Steuerliche Behandlung des Gewinns bei Aufgabe einer Praxis
| Zu den steuerlichen Problemen im Zusammenhang mit der Aufgabe einer Zahnarztpraxis erreichen uns immer wieder Anfragen. So schrieb uns kürzlich eine Leserin aus Sachsen: „Ich möchte im März 2001 meine Praxis schließen. Für die Praxis nutze ich neben zwei Räumen in meinem 1955 errichteten Einfamilienhaus auch einen neuen Gebäudeteil aus 1991. Sonst gehört nur abgeschriebenes Inventar zur Praxis, das ich wegen Überalterung zum Sperrmüll geben werde. Muss ich bei der Praxisaufgabe für die Grundstücksteile den Verkehrswert oder die steuerlichen Buchwerte zur Versteuerung ansetzen?“ |
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