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  • 10.03.2011 | Praxisentwicklung

    Aktuelle Daten zum zahnärztlichen Investitionsverhalten bei der Niederlassung

    von Dr. Detlev Nies, öff. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Zahnarztpraxen, und Dipl. Volkswirt Katja Nies, Köln www.praxisbewertung-praxisberatung.com

    Die unlängst erschienene „IDZ-Information 1/11“ gibt einen aktuellen Einblick in das zahnärztliche Investitionsverhalten bei der Niederlassung im Jahr 2009. Im Rahmen dieser Analyse werden vor allem folgende Möglichkeiten betrachtet: Praxisneugründung, Praxisübernahme oder Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) bzw. Gründung einer solchen. Die mit diesen Optionen verbundenen Finanzierungskosten sowie deren Einflussgrößen werden in der IDZ-Studie dargelegt. Daher ist sie nicht nur für den niederlassungswilligen Zahnarzt von großem Interesse, sondern auch für diejenigen Kollegen, die sich mit dem Gedanken tragen, ihre Praxis an einen Jüngeren zu übergeben.  

    Art der Existenzgründung

    Ein Blick auf die Art der Existenzgründung in den letzten fünf Jahren ergibt folgendes Bild:  

     

    Tabelle 1 (Neue Bundesländer in Klammern)

    Jahr  

    Einzelpraxis Neugründung in Prozent  

    Einzelpraxis Übernahme in Prozent  

    Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) in Prozent  

    2005  

    16 (12)  

    51 (67)  

    33 (21)  

    2006  

    19 (9)  

    52 (81)  

    29 (10)  

    2007  

    15 (4)  

    47 (54)  

    38 (42)  

    2008  

    14 (12)  

    48 (65)  

    38 (23)  

    2009  

    16 (8)  

    45 (81)  

    39 (11)  

    Da Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) aus zwei oder mehr Zahnärzten bestehen können, muss davon ausgegangen werden, dass der Anteil der Zahnärzte, die sich in dieser Form niederlassen, weiterhin steigt. Diese Vermutung wird von der Angabe untermauert, dass im Jahr 2009 in den alten Bundesländern 39 Prozent der Existenzgründer die BAG als Niederlassungsform wählten. Dabei ist auffällig, dass diese Niederlassungsform in den alten Bundesländern wesentlich beliebter ist als in den neuen Bundesländern und bei jüngeren (bis 30 Jahre) niederlassungswilligen Zahnärzten wesentlich beliebter ist als bei älteren niederlassungswilligen Zahnärzten.  

     

    Weiterhin ist bemerkenswert, dass - relativ betrachtet - der Anteil der Einzelpraxisgründungen in ländlichen Gegenden in den alten Bundesländern steigt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Einzelpraxisgründung in den Städten - ebenfalls relativ betrachtet - weiterhin an Bedeutung verliert.  

    Kosten der Niederlassung