08.11.2010 | Praxisentwicklung
Aufbau von Tätigkeitsschwerpunkten aus wirtschaftlicher Sicht: Laserzahnheilkunde
von Dr. med. dent. Detlev Nies und Dipl. Volkswirt Katja Nies, Sachverständigensozietät , www.praxisbewertung-praxisberatung.com
Die Lasertherapie ist (noch?) nicht als eigener Tätigkeitsschwerpunkt ausgewiesen. Da aber einerseits zahlreiche Einsatzmöglichkeiten für Dentallaser diskutiert werden und andererseits die Investitionen für Dentallaser hohe fünfstellige Beträge erreichen können, soll auf dieses Spezialgebiet der Zahnheilkunde im Rahmen unserer Reihe zu Tätigkeitsschwerpunkten aus wirtschaftlicher Sicht in einem eigenen Beitrag eingegangen werden.
Apparative Voraussetzungen
Für die Laserzahnheilkunde werden - je nach Anwendungsgebiet - unterschiedliche Laser angeboten und eingesetzt. Es gibt unseres Wissens keinen Dentallaser auf dem Markt, der alle Anwendungen in der Zahnheilkunde abdeckt. Daher ist die „verbindliche“ Angabe einer Investitionssumme für einen Dentallaser nicht möglich.
Dieses Problem wird in diesem Beitrag derart gelöst, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen unterschiedlicher Investitionsbeträge dargestellt und den erwarteten zusätzlichen Erlösen gegenübergestellt werden.
Personelle Voraussetzungen
In der Regel hat jede Praxis eine Mitarbeiterin, die bei der Durchführung von lasertherapeutischen Eingriffen assistiert und die mit dem Behandler ein eingespieltes Team bildet. Insofern sind keine zusätzlichen personellen Änderungen oder Erweiterungen erforderlich.
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