06.05.2010 | Praxisentwicklung
Der Aufbau von Tätigkeitsschwerpunkten aus wirtschaftlicher Sicht: 1. Implantologie
von Dr. med. dent. Detlev Nies und Dipl. Volkswirt Katja Nies, Sachverständigensozietät, www.praxisbewertung-praxisberatung.com
Die Etablierung eines Tätigkeitsschwerpunktes in der Zahnarztpraxis ist oft mit einem erheblichen personellen und finanziellen Aufwand verbunden. Der Zahnarzt sollte sich daher gut überlegen, ob und wann sich diese Investitionen für die Praxis auch wirklich „rechnen“. In der letzten Ausgabe haben wir erläutert, welche Grundüberlegungen in diesem Zusammenhang immer angestellt werden sollten. Daran anknüpfend befassen wir uns heute und in den folgenden Ausgaben mit den einzelnen Tätigkeitsschwerpunkten. Wir beginnen mit der Implantologie, wobei sich die Betrachtung soweit möglich an greifbaren Zahlen, im Übrigen an statistischen Durchschnittswerten orientiert. Sofern Sie im Rahmen Ihrer Planungen in bestimmten Punkten bereits über konkrete Zahlen verfügen, sollten Sie natürlich diese zugrunde legen.
Apparative Voraussetzungen
Für die Implantologie sind mindestens die nachfolgend genannten Geräte und Ausstattungen erforderlich, die in einer nicht implantologisch tätigen Zahnarztpraxis entbehrlich sind:
- Chirurgiemotor: zwischen 1.500 und 4.000 Euro
- Chirurgisches Winkelstück mit entsprechender, für Implantologie geeigneter Untersetzung: circa 1.000 Euro
- Grundausstattung Implantatsystem: 5.000 bis 10.000 Euro
Personelle Voraussetzungen
In der Regel gibt es in jeder Praxis eine Helferin, die bei der Durchführung von chirurgischen Eingriffen assistiert und mit dem Behandler ein eingespieltes Team bildet. Insofern sind keine zusätzlichen personellen Änderungen oder Erweiterungen erforderlich.
Auch im Bereich der Praxisverwaltung wird unterstellt, dass die Abrechnungshelferin die im Zusammenhang mit der Implantologie anfallenden Verwaltungstätigkeiten erledigt. Die Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildungsveranstaltung ist aber empfehlenswert. Der Aufwand hierfür dürfte etwa 300 Euro betragen.
Fortbildungsaufwand
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