01.03.2006 | Praxisentwicklung
Das Angebot von Prophylaxeleistungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht
Aus Patientensicht ist ein gut strukturiertes Prophylaxeangebot in der Praxis sicher wünschenswert. Aber auch für den Zahnarzt kann es sich lohnen, die Prophylaxe als selbstständigen Leistungsbereich in der Praxis zu etablieren. Denn gemeinhin hört man, dass sich die Prophylaxe „rechnet“ und neue Patienten bringt. Doch ganz so einfach ist es nicht. Um einen Prophylaxebereich nachhaltig rentabel zu etablieren, muss er betriebswirtschaftlich durchdacht und „gesteuert“ sein. Der folgende Beitrag gibt Ihnen hierzu konkrete Anleitungen.
Gewinnermittlung für den Prophylaxebereich
Um zu ermitteln, ob ein Prophylaxebereich rentabel ist, muss der Zahnarzt zunächst die Kosten für die Prophylaxeleistungen zusammentragen. Auf Grundlage dieser Kosten ist dann ein Leistungsstundensatz und ein Kostenstundensatz zu ermitteln. Die Differenz zwischen beiden ist der dem Zahnarzt verbleibende Gewinn. Dieses Vorgehen soll anhand der folgenden beispielhaften Praxissituation anschaulich gemacht werden:
1. Schritt: Kostenaufstellung
Eine Praxis beschäftigt eine zahnmedizinische Prophylaxeassistentin (ZMP) in Vollzeit (38 Wochenstunden, 46 Wochen im Jahr). Die ZMP erwirtschaftet mit ihrer Tätigkeit einen Jahresumsatz von insgesamt 174.800 Euro. Zudem ist zeitweise eine Verwaltungshelferin eingebunden, der die Rechnungslegung und die Überwachung des Zahlungseingangs obliegt. Zur Patientenansprache werden speziell ausgebildete zahnmedizinische Fachangestellte eingesetzt. Für die Prophylaxe wird ein eigenes Behandlungszimmer eingerichtet. Für die Beispielspraxis fallen folgende Kosten an:
Kostenberechnung für Prophylaxe:
Personalkosten ZMP | 35.000 Euro |
Anteilige Personalkosten Verwaltung, etc. | 15.000 Euro |
Material | 17.500 Euro |
Anteilige Raumkosten | 4.000 Euro |
Abschreibung | 5.000 Euro |
Zinskosten | 1.750 Euro |
Folgekosten | 1.500 Euro |
Anteilige sonstige Kosten (Praxisinventar etc.) | 6.400 Euro |
Kosten gesamt: | 86.150 Euro |
Anmerkungen: Bedingt durch die personelle Aufgabenverteilung sind bei den Personalausgaben für den Prophylaxebereich nicht nur die Kosten für die ZMP, sondern auch anteilige Personalkosten der Verwaltungshelferinnen für Verwaltung und Beratung sowie die Ansprache der Patienten zu berücksichtigen. Entsprechend müssen anteilige Raumkosten, die Abschreibung, Zinsen und Folgekosten für den Unterhalt des Behandlungszimmers berücksichtigt werden. Das eigens für die Prophylaxe benötigte Material muss ebenso kalkuliert werden wie der Anteil an den sonstigen Kosten der Praxis.
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