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  • 06.02.2009 | Praxisentwicklung

    Grundlagen erfolgreicher Praxisführung: 6. Die Finanzplanung des Zahnarztes

    von Bankfachwirtin Maike Klapdor, Mitinhaberin KlapdorKollegen Dental-Konzepte, Münster, www.klapdor-dental.de

    Die erstmalige und laufende Finanzierung der Praxis stellt den Zahnarzt vor große Herausforderungen: Mit der Aufnahme wirtschaftlicher Selbstständigkeit ist in aller Regel der Einstieg in eine beachtliche Verschuldung verbunden. Finanzierungsfragen sind üblicherweise jedoch kein Kernkompetenzfeld des Behandlers. Insofern ist auch der Rat eines - nicht selten unter Verkaufsdruck stehenden - Bank- oder Finanzberaters mitunter nur von begrenztem Wert. Vor diesem Hintergrund lohnt sich der Aufbau von Eigenkompetenz, die dieser Beitrag in wesentlichen Grundzügen vermitteln will.  

    Die Finanzierungsarten

    Grundsätzlich spielen für die Zahnarztpraxis folgende Kreditarten eine Rolle:  

     

    Darlehen

    Darlehen dienen der Finanzierung von Praxiseinrichtungsgegenständen, Geräten, Praxiskaufpreisen bei Übernahmen, Investitionen in Räumlichkeiten, PKW, EDV etc.. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Annuitätendarlehen und endfälligen Darlehen.  

     

    • Beim Annuitätendarlehen werden Zins und Tilgung in einer Rate erbracht, die in aller Regel über die gesamte Laufzeit konstant bleibt. Aufgrund der stetigen Entschuldung sinkt sukzessive der Zinsanteil in der Rate, der Tilgungsanteil steigt gleichlaufend.

     

    • Beim endfälligen Darlehen werden nur Zinsen gezahlt. Die Tilgung wird separat angespart in Lebensversicherungen, Rentenversicherungen oder auch Fondssparplänen, woraus am Ende der Laufzeit der Darlehensbetrag zurückgeführt wird.