10.03.2009 | Praxisentwicklung
Grundlagen erfolgreicher Praxisführung: 7. Betriebswirtschaftliche Planungsrechnung
von Detlef Diehr, Bilanzbuchhalter/Betriebswirt und Mitinhaber von Klapdor Kollegen Dental-Konzepte, Münster, www.klapdor-dental.de
„Wurde für Ihre Praxis eine Planungsrechnung für das kommende Geschäftsjahr erstellt?“ In der Beraterpraxis zeigt sich, dass diese Frage zu 90 Prozent negativ beantwortet wird. Dieser Befund ist bemerkenswert, geht es hierbei doch um zwei elementare Themen:
- die unternehmerische Zielplanung und
- die finanzielle Zukunftssicherheit des Praxisinhabers.
Eine Planungsrechnung definiert Zielmarken für den Einnahmen- und Ausgabenbereich, zwingt zur Auseinandersetzung mit kaufmännischen Stellgrößen und gibt dem wirtschaftlich Selbstständigen Ansporn (siehe hierzu Teil 4 dieser Serie im „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 12, 2008, S. 13 ff.). Ferner geht es darum, frühzeitig zu erkennen, in welche wirtschaftliche Lage die Praxis hineinläuft, um vorhandene Handlungsspielräume rechtzeitig nutzen zu können. Dieser Beitrag bietet Ihnen daher Erläuterungen und Anleitungen zur betriebswirtschaftlichen Planungsrechnung speziell für die Zahnarztpraxis.
Grundsystematik einer Planungsrechnung
Eine detaillierte betriebswirtschaftliche Planungsrechnung für einen niedergelassenen Zahnarzt sollte möglichst folgende Bestandteile enthalten:
- Planung von Praxiseinnahmen und -ausgaben für mindestens zwei Zukunftsjahre
- Investitionsplanung
- Auflistung des Privatbedarfs
- Einkommensteuerkalkulation
- Liquiditätsprognose/Kontostandsentwicklung
- Darlehensentwicklung im Planungszeitraum
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