01.09.2006 | Praxisentwicklung
Kreditwürdigkeit nach Basel II: Verstehen und optimieren Sie Ihr Rating!
Das Schlagwort „Basel II“ ist mittlerweile sicher jedem Zahnarzt bekannt. Es steht für die Verpflichtung der Kreditinstitute, durch bessere Eigenkapitalvorsorge die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu gewährleisten. Um das Risiko von Kreditausfällen zu reduzieren, werden die Kreditnehmer in einem weitgehend standardisierten Verfahren individuell bewertet. Die Kreditinstitute nennen dieses Bewertungsverfahren „Rating“, wobei bei den Ratingkriterien zwischen „harten“ (oder quantitativen) und „weichen“ (oder qualitativen) Faktoren bzw. Kriterien unterschieden wird. Im Wesentlichen fließen in das Rating des jeweiligen Kreditnehmers die wirtschaftlichen Verhältnisse und so genannte qualitative Fragen je zur Hälfte ein.
Das Rating hat in zunehmenden Maße Auswirkung auf die Kreditvergabe sowie die Konditionsgestaltung. Die Grundlagen des Ratings wurde im „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ 3/2005, S. 10 bereits erläutert. Dieser zweiteilige Beitrag erläutert Ihnen nun konkret die einzelnen Ratingkriterien und zeigt auf, welche Auswirkungen diese auf die Bewertung der Kreditwürdigkeit haben. Dabei befasst sich der erste Teil mit den harten (quantitativen) Faktoren.
Funktion des Ratingverfahrens
Nahezu alle Bankengruppen haben mittlerweile die Einführung der Ratingsysteme abgeschlossen. Die meisten Ratingsysteme sind in etwa 12 bis 18 Ratingklassen eingeteilt und geben letztlich die Ausfallwahrscheinlichkeit für die an einen bestimmten Kreditnehmer ausgereichten Kredite wieder. Der hieraus abzuleitende erwartete Verlust wird vom Kreditinstitut über eine kalkulierte Risikoprämie abgedeckt.
Die harten (quantitativen) Faktoren betreffen im Wesentlichen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahnarztes. Hier werden etwa die Vermögens- und Verbindlichkeitenverhältnisse mit einbezogen. Die weichen (qualitativen) Faktoren beleuchten vor allem die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung, die aktuelle und künftige Führung des „Unternehmens Zahnarztpraxis“ sowie die Kontoführung (hierzu ausführlich im zweiten Teil des Beitrages).
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