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  • 10.08.2009 | Praxisentwicklung

    Organisation und Betrieb eines Prophylaxe-Shops in der Zahnarztpraxis (Teil 1)

    von Björn Ziegler, Steuerberater, Kanzlei Fuchs + Partner, Volkach, www.fuchs-und-partner.de

    Prophylaxeshops in der Zahnarztpraxis nehmen immer mehr zu. Wird der Verkauf der Zahnpflegeartikel dabei wie häufig nur „nebenbei“ betrieben, lohnt sich der Prophylaxeshop wirtschaftlich betrachtet allerdings meist nicht. Die Waren sind im Einkauf vom Hersteller oder Großhändler teils teurer als in großen Einzelhandelsketten. Und der erzielte Erlös deckt - wenn überhaupt - oft gerade die entstandenen Kosten für Wareneinkauf, Buchführung und Steuererklärung. Die für Organisation, Einkauf und Patientenberatung benötigte Zeit würde am Behandlungsstuhl mehr Honorar abwerfen.  

     

    Meist stehen bei der Einrichtung des Shops daher strategische Gründe im Vordergrund. Der Zahnarzt will den Patienten ganzheitlich versorgen. Dieser zweiteilige Beitrag vermittelt, wie Sie dieses Vorhaben organisatorisch und vor allem (steuer-)rechtskonform umsetzen, denn hier lauern Gefahren. Folgende Fragen werden dabei geklärt:  

     

    • Muss ich den Shop anmelden? Wenn ja, wo?
    • Welche Waren soll ich anbieten?
    • Wer führt den Prophylaxeshop?
    • Wer bezahlt den/die Verkäufer(in) und wie?
    • Wie präsentiere ich die Waren? Darf ich dafür werben?
    • Wie rechne ich über den Verkauf ab?
    • Kann ich das Praxiskonto/die Kasse nutzen?
    • Wie erfolgt die Steuerdeklaration?

    Muss ich den Shop anmelden? Wenn ja, wo?

    Der Prophylaxeshop ist eine gewerbliche Tätigkeit und daher bei der zuständigen Gemeinde als Gewerbe anzumelden. Die Gemeinde informiert Ihr Finanzamt, welches Ihnen dann einen umfangreichen Fragebogen zur Beantwortung zuschickt. Außerdem setzt die Gemeinde die Industrie- und Handelskammer (IHK) von der Gewerbeanmeldung in Kenntnis, was eine Beitragspflicht nach sich zieht. Umgekehrt führt aber eine alleinige Anmeldung beim Finanzamt nicht automatisch zur Registrierung bei der Gemeinde und der IHK. Wird ein Kleingewerbe bei der Gemeinde nicht registriert, hat dies erfahrungsgemäß keine Sanktionen zur Folge. Eine Garantie hierfür gibt es aber nicht.  

    Welche Waren soll ich anbieten?

    Grundsätzlich können Sie alle frei handelbaren Waren anbieten. Es ist aber empfehlenswert, Ihr Angebot an Ihren Behandlungsmethoden zu orientieren und darauf abzustimmen. Der Schwerpunkt sollte auf speziellen und/oder hochwertigen Produkten liegen, die es nicht in jeder Drogerie zu kaufen gibt.  

    Wer führt den Prophylaxeshop?