06.02.2008 | Praxisentwicklung
So ermitteln und bewerten Sie Stundensätze in der Zahnarztpraxis (Teil 1)
Bei der aktuellen Honorardiskussion im Rahmen der GOZ-Novelle begegnen dem Zahnarzt immer wieder Begriffe wie „Stunden“- oder „Sollumsätze“. So hat etwa das Bundesministerium für Gesundheit unlängst verlautbaren lassen, bei der Honorarkalkulation im Rahmen der GOZ-Arbeiten von einem „Praxisstundensatz“ auszugehen. In einer Studie, die als Grundlage für den Vorschlag der BZÄK für eine neue Honorarordnung (HOZ) dient, ist von einem notwendigen „Sollumsatz“ einer durchschnittlichen Zahnarztpraxis die Rede.
Hinter alldem steht das Bedürfnis, den jeweiligen zahnärztlichen Leistungen bestimmte Zeitkontingente zuzuweisen und diese Zeitkontingente zu bewerten. Dies geschieht, indem sogenannte „Stundenumsätze“ oder „Minutenumsätze“ ermittelt werden, die als Multiplikator für die Zeitkontingente dienen. Der Zahnarzt wird mit diesen Parametern jedoch nur etwas anfangen können, wenn er sie inhaltlich nachvollziehen und konkret für seine Praxis bestimmen kann. Dieser Beitrag gibt daher Aufschluss darüber, welche Stundensätze es gibt, welche relevant sind und wie sie ermittelt werden können. Dies ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt die beste Vorbereitung auf die neue GOZ.
Verschiedene Stundensätze sind zu unterscheiden
Der Begriff „Stundensatz“ wird zuweilen pauschal oder zu undifferenziert verwendet. Genau genommen gibt es den (Praxis-)Stundensatz gar nicht, vielmehr lassen sich verschiedene Stundensätze unterscheiden.
Neben dem Leistungsstundensatz, der den Honorarumsatz je Stunde abbildet, lässt sich auch ein Kostenstundensatz ermitteln, der Aufschluss über die Praxisausgaben je Stunde gibt. Mit diesen Werten lässt sich dann ein Gewinn pro Stunde ermitteln. Des Weiteren ist immer wieder auch von einem Ist- bzw. Sollstundensatz die Rede. Details zur Berechnung und Bedeutung der einzelnen Werte werden später ausführlich erläutert.
Erster Schritt: Ermittlung der Rechengrößen
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