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  • 04.03.2008 | Praxisentwicklung

    So ermitteln und bewerten Sie Stundensätze in der Zahnarztpraxis (Teil 2)

    von Dr. Detlev Nies, Zahnarzt, öffentl. best. u. vereid. Sachverständiger für die Bewertung von Zahnarztpraxen, und Dipl. Volkswirt Katja Nies, www.praxisbewertung-praxisberatung.de

    In der letzten Ausgabe wurde grundlegend erläutert, dass sich begrifflich wie inhaltlich verschiedene Stundensätze unterscheiden lassen. Darüber hinaus wurde dargestellt, wie die notwendigen Basisdaten für die Ermittlung eines Stundensatzes – gleich welcher Art – erhoben werden können. Daran anknüpfend vermittelt dieser zweite Teil des Beitrages, welche Bedeutung die verschiedenen Stundensätze haben und wie sie im einzelnen ermittelt werden.  

    Bedeutung und Ermittlung von Stundensätzen

    Folgende Stundensätze lassen sich unterscheiden: 

     

    Der Honorarumsatz je Stunde

    Der Honorarumsatz je Stunde bildet die vom Behandler tatsächlich erwirtschaftete Honorarleistung in Euro pro Stunde ab. Zur Errechnung dieses Stundensatzes ist die Summe der im Rahmen der Praxistätigkeit erwirtschafteten Honorare durch die Zahl der Behandlerstunden zu dividieren. Sofern detaillierte Auswertungen zum Honorarumsatz je Stunde für den Behandler, den Assistenten, die Prophylaxehelferin oder das zahntechnische Labor ermittelt werden sollen, wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Teilbeträge entsprechend vorgegangen.  

     

    Die Praxisausgaben je Stunde („Kostenstundensatz“)