08.12.2009 | Praxisentwicklung
So können Sie die Kosten für zahnärztliche Leistungen kalkulieren
von Brigitte Kenzel, Kraus & Kenzel, Qualitäts- und Praxismanagement, Greding, www.qm-zahnarzt.eu
Durch Gesundheitsreformen und die Streichung von Zuschüssen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog wird die wirtschaftliche Situation der Zahnarztpraxen immer schwieriger. Deshalb gewinnen Leistungen, die keiner Erstattung oder Bezuschussung der Krankenkasse unterliegen, für die Zahnarztpraxis immer mehr an Bedeutung. Hier eröffnet sich für die Praxis - natürlich unter Beachtung etwaiger Vorgaben des Gebührenrechts - ein preislicher Gestaltungsspielraum. Um nicht nur kostendeckend, sondern auch gewinnbringend kalkulieren zu können, müssen alle anfallenden Kosten - zuzüglich eines Gewinnaufschlages - berücksichtigt werden. Dieser Beitrag erläutert Ihnen daher die wesentlichen Grundlagen der Kalkulation und gibt Ihnen ein Rechenblatt zur Preisfindung an die Hand.
(Kosten-)Positionen einer zahnärztlichen Leistung
Bei der Preisfindung für eine Leistung bzw. einen Leistungsprozess sind verschiedene (Kosten-)Positionen zu berücksichtigen.
Einzelkosten sind Ausgaben, die direkt der zahnärztlichen Leistung zugeordnet werden können. Das sind zum Beispiel Anschaffungs- bzw. Materialkosten und der Personalaufwand für Beratung und Betreuung der Patienten sowie für die Vor- und Nachbereitung der Behandlung.
Gemeinkosten können nicht exakt einer einzelnen Dienstleistung zugeordnet werden. Sie werden im Regelfall mit einem prozentualen Zuschlagsatz, der entweder auf Grundlage von Erfahrungswerten der vergangenen Jahre, statistischer Daten (zum Beispiel der KZBV oder BZÄK) oder Empfehlungen kalkuliert werden können. Gemeinkosten sind Lagerkosten, Verwaltungskosten, Mieten, zu zahlende Steuern, Kapitalbindungskosten und Amortisationskosten der Praxiseinrichtung.
Rechenblatt zur Preiskalkulation
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