01.09.2007 | Praxisentwicklung
So nutzen Sie einen Zuschuss vom Staat für Praxisberatungen
Lang sind die Zeiten her, in denen sich niedergelassene Zahnärzte lediglich in ihrem ureigenen Fach gut auskennen mussten. Heute werden vor allem viele wirtschaftliche Anforderungen an eine effektive Praxisführung gestellt. Um fundierte wirtschaftliche und/oder strategische Entscheidungen zu treffen, nehmen Zahnärzte daher zunehmend externe Berater in Anspruch. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Beratung sogar anteilig vom Staat bezuschusst werden.
Zuschuss bis zu 3.000 Euro möglich
Kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen sowie Freiberufler – aber auch Existenzgründer – können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) einen Zuschuss für Beratungsleistungen beantragen. Bei Bewilligung werden 40 Prozent der Kosten – bei Existenzgründungs- und Existenzaufbauberatungen 50 Prozent –, aber maximal 1.500 Euro übernommen. Insgesamt können Zahnärzte bis zu 3.000 Euro an Fördergeld erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich zu unterschiedlichen Themen an mehreren Terminen beraten lassen.
Zu den Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Auslagen und Reisekosten des Beraters – nicht jedoch die Umsatzsteuer. Vom Berater gewährte Rabatte oder Nachlässe sind von den förderfähigen Kosten abzuziehen. Der Zuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendungen werden zu 60 Prozent aus Mitteln des Bundes sowie zu 40 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt. Diese Richtlinien gelten für Beratungen, die bis zum 30. Juni 2008 begonnen werden.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft:
Grundvoraussetzungen für die Förderung
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