10.10.2008 | Praxisfinanzierung
Neue Regeln für Unternehmenskredite: Alles, was Sie über Basel II wissen müssen
Der Begriff „Basel II“ ist seit der Veröffentlichung des Zweiten Konsultationspapiers zu den neuen Baseler Eigenkapitalrichtlinien, kurz Basel II genannt, aus den Finanzmärkten nicht mehr wegzudenken. Einen ersten Eindruck, wie intensiv die neuen Regelungen Ihr unternehmerisches Handeln beeinflussen werden, konnten Sie bereits mit Hilfe des „Basel II-Checks“ im „Zahnärzte Wirtschaftsdienst“ Nr. 9/2004, S. 16, gewinnen. Wo nun im Einzelnen die Gefahren – aber auch die Chancen – von Basel II für den Zahnarzt als Kreditnehmer liegen, erfahren Sie in diesem dritten Beitrag zum Thema „Praxisfinanzierung“.
Baseler Eigenkapitalrichtlinien
Oberstes Ziel von Basel II ist es, durch einheitliche bankenrechtliche Standards die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen. Dazu sollen die Risiken im Kreditgeschäft besser erfasst und die Eigenkapitalvorsorge der Kreditinstitute nach dem individuellen Kreditrisiko ausgestaltet werden. Bisher mussten die Banken ihre vergebenen Kredite pauschal mit 8 Prozent Eigenkapital als Sicherheit unterlegen. Eine Differenzierung nach individueller Bonität gab es bei dieser Eigenkapitalhinterlegung bisher nicht.
Dies führte zu dem unbefriedigenden Ergebnis, dass Kredite, die nach dem Ausfallrisiko als „sicher“ zu beurteilen waren, einen sehr hohen Eigenkapitalverbrauch von 8 Prozent verursachten. Auf der anderen Seite wurde bei Krediten mit sehr hohem Risiko zu wenig Eigenkapital unterlegt. Da der Bank durch das gebundene Eigenkapital Zinskosten entstehen, war die Folge dieses Risikomixes, dass sich eine Quersubventionierung der „schlechten Kreditnehmer“ durch die „guten Kreditnehmer“ ergab. Der neue Entwurf der Eigenkapitalvorschriften der Kreditinstitute nach Basel II soll diesen Effekt beseitigen. Insbesondere sollen aber auch Zusammenbrüche von Banken, die vorwiegend risikovolle Kredite gewähren, wie zum Beispiel Unternehmensgründungen (Stichwort: Neuer Markt), so verhindert werden.
Neuerungen für Kreditgeber und Kreditnehmer
Auf den Zahnarzt als Kreditnehmer kommen durch Basel II nun folgende Neuerungen zu:
- Differenzierte Kreditkonditionen: Kreditnehmer mit sehr guter bis guter Bonität erhalten günstigere Kredite als bisher. Kreditnehmer mit schlechter Bonität zahlen hingegen mehr.
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