01.01.2001 · Fachbeitrag · Praxismietvertrag
Fehler bei der Gestaltung können sehr teuer werden!
| Der Vertrag über die Anmietung von Praxisräumen ist für den Zahnarzt von großer - mitunter sogar existenzieller - Bedeutung. Fehler beim Abschluss des Vertrages in der Aufbauphase der Praxis können im schlimmsten Fall zur Existenzvernichtung oder bei Beendigung der Praxistätigkeit zu einem Totalverlust des immateriellen Praxiswertes („Goodwill“) führen. Es gibt also viele gute Gründe, beim Abschluss eines Praxismietvertrages mit besonderer Sorgfalt vorzugehen.* |
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