01.12.2007 | Praxisorganisation
Vermeiden Sie Honorarverluste durch richtiges „HKP-Management“
In Zahnarztpraxen kommt es häufig vor, dass Heil- und Kostenpläne (HKP) bzw. Kostenvoranschläge erstellt werden, die geplante Behandlung letztlich aber nicht durchgeführt wird. Dieses – für die Praxis unbefriedigende – Ergebnis kann natürlich Ursachen haben, die der Zahnarzt nicht beeinflussen kann. Ein häufiger Grund ist allerdings ein fehlendes „HKP-Management“ der Praxis. Dies bedeutet, entscheidungshemmende Faktoren in der Planungsphase zu erkennen und sodann weitgehend zu vermeiden. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen daher Faktoren auf, die in besonderer Weise begünstigen, dass Behandlungen im Planungsstadium stecken bleiben, und geben Ihnen wertvolle Hinweise dazu, wie Sie eine höhere Realisierungsquote erzielen können.
Faktor 1: Patient fühlt sich „überrumpelt“
Oft kommen Patienten mit der Absicht einer Routineuntersuchung in die Praxis. In vielen Fällen bleibt es jedoch nicht dabei, weil eine weitergehende Behandlung indiziert ist. Ist eine umfangreiche Behandlung geboten, die mit (höheren) Kosten für den Patienten verbunden ist, sollte er „schonend“ darauf vorbereitet werden. In diesen Fällen ist es nicht förderlich, dem Patienten einfach einen Heil- und Kostenplan bzw. Kostenvoranschlag zuzuschicken. Hier sollte zunächst eine umfangreiche Beratung einschließlich einer Kostenbesprechung erfolgen, zu der der Patient erneut in die Praxis gebeten wird.
Faktor 2: Keine Terminvergabe zum genehmigten HKP
In der Regel versenden die gesetzlichen Krankenversicherungen genehmigte HKP an die Patienten, die sich damit dann im Idealfall erneut in der Praxis melden und Termine vereinbaren. Obgleich der HKP vom Kostenträger genehmigt wurde, vergessen oder verdrängen die Patienten es nicht selten, sich für die Terminierung zu melden. Dies geschieht häufig gerade dann, wenn die Versorgung als „nicht so dringend“ erscheint. In diesen Fällen sollte der Patient – in seinem eigenen Interesse – behutsam an eine Terminierung erinnert werden.
Es kann jedoch auch vorkommen, dass die Pläne direkt von der Krankenkasse an die Praxis geschickt werden (zum Beispiel auch bei Behandlungsplänen zur PAR-Therapie, KFO- oder KB-Plänen). Hier muss dann eine Kontrolle erfolgen, ob die Behandlung zur geplanten Versorgung bereits terminiert ist. Ist dies nicht der Fall, muss der Patient von dem genehmigten Plan in Kenntnis gesetzt werden, um in diesem Zug auch die Terminvergabe zu erledigen.
Faktor 3: Patient wird durch mehrere HKP überfordert
Auch wenn die Aufklärung über alle Therapiemöglichkeiten erfolgen muss, sollte dem Patienten letztendlich am besten nur ein Kostenvoranschlag bzw. HKP ausgehändigt werden. Oft haben gerade ältere Patienten Schwierigkeiten, sich bei mehreren Möglichkeiten definitiv zu entscheiden – vor allem dann, wenn zuviel „Papier“ vorliegt. In solchen Fällen ist es ratsam, zu verschiedenen Versorgungsoptionen zwar auch die jeweiligen Kosten zu nennen, letztendlich aber maximal zwei Kostenvoranschläge bzw. HKP auszuhändigen.
Faktor 4: Dem Patienten ist die Versorgung zu teuer
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