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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Praxisräume im eigenen Haus

    So können Sie der Steuerfalle bei Grundstücken entgehen

    | Von vielen Zahnärzten wird die Praxis im eigenen Haus als erstrebenswertes Ziel angesehen. Vielfach wird aber nicht beachtet, dass bei der späteren Praxisaufgabe oder dem Verkauf der Praxis die im Gebäude sowie im Grund und Boden enthaltenen stillen Reserven- das ist der Unterschied zwischen dem Verkaufserlös oder Aufgabewert und dem inzwischen durch die Abschreibungen stark verminderten Buchwert - versteuert werden müssen. |