01.06.2001 · Fachbeitrag · Praxisübergabe
Rechtliche Aspekte des Praxis(ver)kaufs im zulassungsbegrenzten Bereich
| Durch das Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) wurden im Jahre 1993 Zulassungsbegrenzungen eingeführt. Eine hiergegen eingereichte Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 27. April 2001, Az: 1 BvR 1282/99). Da die Regelungen zu den Zulassungsbeschränkungen relativ viel Spielraum für Auslegungen lassen, sind auch acht Jahre nach der Einführung der Zulassungssperren noch nicht alle Fallstricke bei der Praxisübergabe in gesperrten Gebieten beseitigt. Nachfolgend wird daher ein Überblick über die bestehende Gesetzeslage sowie die hierzu bereits vorliegende Rechtsprechung gegeben. Weiterhin enthält der Beitrag praktische Tipps zur Vorgehensweise bei einer Praxisabgabe. |
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