01.03.2000 · Fachbeitrag · Praxisveräußerung
Keine Steuerbegünstigung bei Wiederaufnahme der Tätigkeit nach fünf Monaten
| Die Veräußerung einer freiberuflichen Praxis ist nicht steuerbegünstigt, wenn die Tätigkeit im bisherigen örtlich begrenzten Wirkungskreis nach einer Pause von fünf Monaten wieder aufgenommen wird. Dies entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 10. Juni 1999 (Az: IV R 11/99). Dem Urteil lag folgender Fall zu Grunde: |
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