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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Praxisveräußerung

    Neue Informationspflichten bei der Praxisübergabe

    | Seit dem 1. April 2002 werden Zahnärzte, die ihre Praxis abgeben oder deren Nachfolger durch die neuen Absätze 5 und 6 von § 613 a BGB dazu verpflichtet, die von der Praxisübergabe betroffenen Mitarbeiter schriftlich über den Übergang der Praxis zu unterrichten. Gemäß Absatz 5 sind die Mitarbeiter - in Textform - in Kenntnis zu setzen über |