01.09.2004 · Fachbeitrag · Prozessrecht
OLG Düsseldorf: Honorarklagen des Zahnarztes am Gericht des Praxissitzes möglich
| Der Praxissitz des Zahnarztes ist besonderer Gerichtsstand bei Honorarklagen gegen Patienten, so dass der Zahnarzt in dem Gerichtsbezirk, in dem seine Praxis liegt, vor Gericht ziehen kann. Diese für den Zahnarzt wichtige und erfreuliche Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit Urteil vom 3. Juni 2004 (Az: 8 U 110/03) getroffe |
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