01.01.2002 · Fachbeitrag · Prüfbescheid
Der Kürzungsumfang ist eine Ermessensentscheidung des Prüfungsausschusses
| Über Wirtschaftlichkeitsprüfungen ist auch im „Zahnärzte-Wirtschaftsdienst“ schon des Öfteren berichtet worden (siehe zum Beispiel die Beitragsserie von Dr. Dr. Oehler in den Ausgaben 10, 11 und 12/2001). Ein für die Praxis wichtiger Gesichtspunkt fand allerdings bislang recht wenig Beachtung: Jeder Prüfungsausschuss hat am Ende seiner Überprüfungen eine Ermessensentscheidung herbeizuführen, ob und wenn ja in welcher Höhe er Honorarkürzungen vornimmt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig