01.08.2002 · Fachbeitrag · Recht
Viele Zahnärzte sind von der Pflicht zur Angabe der Steuernummer in Rechnungen nicht betroffen
| Gute Nachrichten für Zahnärzte kommen vom Bundesfinanzministerium, das mit Schreiben vom 28. Juni 2002 zum Thema „Angabe der Steuernummer in Rechnungen“ Stellung genommen hat (Az: IV B 7 - S 7280 - 151/02). Demnach sind Kleinunternehmer sowie Unternehmer, die umsatzsteuerfreie Umsätze abrechnen, nicht zur Angabe der Steuernummer in Rechnungen verpflichtet. Kleinunternehmer ist jeder Unternehmer, dessen umsatzsteuerpflichtige Umsätze einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im Vorjahr 32.500 DM (bzw. 16.620 Euro ab dem 1. Januar 2002) nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen werden, wenn er nicht freiwillig zur Umsatzsteuer optiert hat. |
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