07.04.2008 | Sonderausgaben
Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung künftig besser abzugsfähig
Ein aktueller Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 13. Februar 2008 (Az: 2 BvL 1/06) ist insbesondere ein Erfolg für alle privatversicherten Steuerzahler, denn für viele wird es ab 2010 zu spürbaren Steuerentlastungen kommen.
Das Gericht hat den Gesetzgeber dazu aufgefordert, bis zum 1. Oktober 2010 das steuerliche Existenzminimum beim Sonderausgabenabzug privater Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge angemessen zu berücksichtigen. Mit der Entscheidung stellt das Karlsruher Gericht erstmals klar, dass zum – für ein menschenwürdiges Dasein notwendigen – Existenzminimum nicht nur Aufwendungen für Nahrung, Kleidung, Hausrat, Wohnung oder Heizung gehören, sondern auch Leistungen für eine ausreichende Kranken- und Pflegeversicherung. Auch diese müssen deshalb steuerlich abzugsfähig sein.
Zwar räumte das BVerfG ein, dass gerade bei privaten Krankenversicherungen die Beiträge nicht zu 100 Prozent absetzbar sein müssten, weil dort das Leistungsniveau normalerweise über dem an die gesetzliche Krankenversicherung angekoppelten Sozialhilfeniveau liege. Allerdings seien die im Streitjahr 1997 sowie auch die aktuellen Möglichkeiten, Krankenversicherungsbeiträge steuerlich geltend machen zu können, eindeutig zu niedrig.
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