01.04.1999 · Fachbeitrag · Sozialneid setzt sich durch
Degression der vertragszahnärztlichen Leistungen (§ 85 Abs. 4b - 4f SGB V)
| Mit dem Gesetz zur Stärkung der Solidarität in den Gesetzlichen Krankenversicherung (Solidaritätsstärkungsgesetz- SolG) hat der Bundesgesetzgeber die bereits im Zeitraum von 1993 bis Mitte 1997 geltende Regelung zum sogenannten „degressiven Punktwert“ ab 1. Januar 1999 wieder eingeführt. Der degressive Punktwert, zunächst eine „Erfindung” des abgewählten Ministers Seehofer, wurde mit dem 2. NOG ab 1. Juli 1997 wegen Bedeutungslosigkeit für die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft. Man kann es eigentlich nur mit Ignoranz und erkennbarem Sozialneid erklären, daß dieses „Regulierungsinstrument” von der rot-grünen Regierungskoalition erneut aufgegriffen wurde. |
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