· Fachbeitrag · Investoren und Z-MVZ (Teil 8)
„Ich bin mir nicht sicher, ob das TSVG die richtigen Anreize für den Zahnärztemarkt setzt“
| Die Verbesserung der vertrags-(zahn-)ärztlichen Versorgung und der Leistungen der Krankenkassen sind das Hauptziel des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), das im Mai 2019 in Kraft treten wird. Da in den vergangenen anderthalb Jahren niedergelassene Zahnärzte in Deutschland besonders stark von Übernahmeprozessen durch Private-Equity-Gesellschaften betroffen waren, stehen für die Zahnärzteschaft vor allem die diesbezüglichen Gesetzesformulierungen im Fokus des Interesses. Die IWW-Redaktion sprach mit Steuerberater Prof. Dr. Johannes G. Bischoff aus Köln darüber, ob und in welchem Maße das TSVG die Aktivitäten von Investoren tatsächlich einschränkt. |
Frage: Welche Veränderungen bringt das TSVG für Zahnärzte und Patienten?
Antwort: Aus meiner Sicht gibt es im TSVG vier besonders wichtige Punkte: Da ist zum einen die Abschaffung der Degression zu nennen. Denn durch sie wurden bisher all diejenigen Vertragszahnärzte bestraft, die sich in nicht optimal versorgten Gebieten durch einen entsprechenden Mehreinsatz für eine lückenlose vertragszahnärztliche Versorgung der Versicherten eingesetzt hatten (siehe dazu AAZ 5/2019, Seite 1).
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