01.01.2002 · Fachbeitrag · Sozialversicherung
Vertrauensschutz bei der Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen?
| Mit Urteil vom 2. November 2001 (Az: S 24 KR 125/00) hat das Sozialgericht Gelsenkirchen den Beitragsbescheid eines Sozialversicherungsträgers über die Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen aus Gründen des Vertrauensschutzes aufgehoben. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da sich nach einer Sprungrevision nun das Bundessozialgericht (BSG) mit dem Fall befassen muss. |
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