01.05.2003 · Fachbeitrag · Steuer- Anmeldung
Abschaffung der Abgabe-Schonfrist für Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 2004
| Die bisherige Gewährung einer fünftägigen „Abgabe-Schonfrist“ bei Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen wird mit einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 1. April 2003 (Az: IV D 2 - S 0323 - 8/03) für nach dem 31. Dezember 2003 endende Voranmeldungszeiträume bzw. Anmeldungszeiträume aufgehoben. Bei verspäteter Abgabe können ab Januar Verspätungszuschläge von bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer erhoben werden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ZP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,60 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig