01.12.2004 · Fachbeitrag · Steueränderungen
Ab 2005 wird die elektronische Übermittlung von Steuerdaten zur Pflicht
| Die Finanzverwaltung verstärkt den Datenaustausch auf elektronischem Wege. Arbeitgeber und Unternehmer sind ab dem Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet, Steuerdaten elektronisch zu übermitteln. Der folgende Beitrag informiert Sie über die Neuerungen sowie darüber, welche Optionen Sie weiterhin auf bisherige Regelungen haben. |
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