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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · Steueränderungen

    Bei Verlustzuweisungsgesellschaften den Zeitpunkt der Investitionsentscheidung prüfen

    | In Heft 5/99 haben wir Sie darauf hingewiesen, daß mit der Steuerreform den sogenannten Verlustzuweisungsgesellschaften der Garaus gemacht werden soll. Betroffen sind insbesondere Bauherrenmodelle, Leasing- und Medienfonds. Weiter haben wir Sie darauf aufmerksam gemacht, daß es eine Übergangsregelung gibt. Danach gelten die Einschränkungen unter anderem dann nicht, wenn die Verlustzuweisungsgesellschaft bereits vor dem 5. März 1999 eine „objektiv erkennbare Investitionsentscheidung“ getroffen hat. Ein Steuerzahler kann einer solchen Gesellschaft dann noch bis Ende 2000 beitreten. Aus der Finanzverwaltung ist zwischenzeitlich zu hören, daß ganz genau geprüft wird, ob die Gesellschaft die Investitionsentscheidung tatsächlich vor dem 5. März 1999 getätigt hat. Es werden hieran offenbar strenge Maßstäbe angelegt. |